Club

Auszug aus der Satzung vom Verein SAAB-REISEN

§ 2 Zweck und Aufgabe

I. Der Verein ist ein Zusammenschluss von Saab-Fahrerinnen und SAAB-Fahrern sowie von SAAB-Enthusiasten auf freiwilliger Basis, die sich zum Ziel setzen der Tradition, Pflege und Förderung von SAAB Automobilen zu widmen und weiter zu führen. Weiterhin hat er folgende Aufgabe:

– Durchführung von regelmäßigen Aktivitäten und Events rund um SAAB Automobile
– Reisen und Ausfahrten mit/im SAAB Automobil auch zu Veranstaltungen
– Reisen mit sportlicher Betätigung, Erholung und körperlicher Ausgeglichenheit
– Vermitteln und Organisieren von Events und Reisen
– Vermitteln von SAAB Automobilen bei Kauf, Verkauf oder Miete
– Beraten bei Kauf, Verkauf, Miete, Leasing und Service von SAAB Automobilen
– Austausch von kaufmännischer, wirtschaftlicher, organisatorischer und technischer Erfahrung rund um SAAB Automobile und der Freizeitgestaltung

II. Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

I. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, zum Erwerb der Mitgliedschaft einen SAAB zu besitzen.

II. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter/Innen.

III. Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm aktiv zu betätigen.

IV. Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist.

V. Über den Aufnahmevertrag entscheidet abschließend der Vorstand.

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